Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden ge­schlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln kön­nen. Bestimmte Grundsätze gelten in gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.



Abwehrklausel


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenste­hende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder er­gänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.



Angebot


1. An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot.
    Wir sind be­rechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen
    durch das Zusenden der be­stellten Ware oder durch Übersenden
    einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
2. Im Internet wird der Vertrag durch das Ausfüllen und das
    Versenden des elektronischen Bestellscheins verbindlich. Die
    Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen können auf unserer
    Homepage aufgerufen und ausgedruckt werden.
3. Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge
    personenbezogene Daten zu speichern.
4. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder  sonstige
    Erlaubnisse einge­holt werden, gehört dies zu den Aufgaben
    des Kunden.



Leistungsumfang und -zeitpunkt


- Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das
  Angebot maßgebend. Wir sind bemüht, die in der
  Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Leistung exakt
  einzuhalten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hin­weisen.
  Wird der angegebene Zeitpunkt um mehr als vier Wochen
  überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu
  setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom
  Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprü­che müssen wir
  ausschließen, falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
  Verhalten vorzuwerfen ist. Der Rücktritt ist dem Kunden nicht
  möglich, wenn wir nachweisen, dass die Verzögerung nicht von
  uns verschuldet ist. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund höherer
  Gewalt, wie Streik, Aussperrung oder infolge be­hördlicher
  Anordnungen, Auflagen usw. an der Einhaltung der Frist
  gehindert sind. Die Vertragserfüllung erfolgt, sobald das Hindernis
  beseitigt ist.
- Es ist unser Recht, die Verpackung, die Versandart und den
  Versandweg nach bestem Ermessen selbst zu bestimmen.
- Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der
  Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einer
  fruchtlosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und
  Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Ebenso haben
  wir das Recht zur Leistungsverweigerung, falls ein bestellter
  Artikel nicht lieferbar ist. Hierüber werden wir unsere Kunden
  unverzüglich informieren und bereits er­brachte Gegenleistungen
  zurückerstatten.
- Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit
  verbundenen Kosten für vergebliche Vorbereitungsarbeit,
  Anlieferung, Lagerung usw. zu ver­langen.
- Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden
  Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei
  vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und
  bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten
  Lieferzeitpunktes über.



Leistungsvorbehalt, Schadenersatz


- Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder
  Zah­lungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und
  bei Bekanntwer­den von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen
  den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und
  Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder nur nach
  Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu
  wer­den. Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert,
  steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der
  Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leis­tung zu.
- Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der
  Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
  Uns und dem Kunden ist es un­benommen, einen höheren oder
  niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle
  des pauschalierten Schadens tritt.



Preise und Zahlung


1. Für den gewerblichen Kunden sind unsere Preise Nettopreise, zu
    denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Für die
    übrigen Kunden geben wir Endpreise an.
2. Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung
    um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu
    vertreten ist, können wir den dann gültigen Preis verlangen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach
    Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verlangen
    wir bankübliche, mindestens gesetzliche Verzugszinsen. Wir
    behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.



Haftung für Mängel der Leistungen


1. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und
    Vollständigkeit zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr
    sind uns Rügen unverzüglich schrift­lich zur Kenntnis zu bringen,
    ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenom­men.
2. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, so werden wir
    kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern.
    Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht
    zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw.
    Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines
    fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das
    Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag
    zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche können wir nicht
    einräumen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob
    fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.



Haftung für mangelhafte Dienstleistungen


1. Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von
    Gefahrstoffen, füh­ren wir mit der größtmöglichen Sorgfalt und
    unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und
    behördlichen Auflagen aus.
2. Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit ist die umfassende
    Information durch den Kunden, insbesondere über
    Besonderheiten des zu behandelnden Ob­jekts. Uns steht das
    Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrags
    abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei
    der Auftragser­teilung nicht zu erkennen waren und die
    vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden
    kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Ge­fahren
    verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
    be­gegnet werden kann. Schadensersatzansprüche sind in
    solchen Fällen ausgeschlossen. Die bis zur Beendigung der
    Arbeiten entstandenen Kosten sind zu erstatten.
3. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres
    Personals un­bedingt Folge zu leisten. Andernfalls können wir
   die Tätigkeit ablehnen und Scha­densersatz statt der Leistung
   verlangen.
4. Bei Kontaktmittelbehandlungen (z.B. Schabenbekämpfung u. ä.)
    schulden wir das fachmännische Ausbringen des Kontaktmittels
    in den dafür vorgesehenen Räumen und in der Dosierung, die der
    Intensität des Befalls Rechnung trägt. Wir sind ohne
    ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag nicht verpflichtet,
    Ein­richtungsgegenstände ab- oder umzubauen,
    Wandverkleidungen abzunehmen u.ä. Nach der
    Kontaktmittelbehandlung lassen wir uns die Erledigung des
    Auftrags schriftlich bestätigen. Wird ohne eine Bestätigung das
   Objekt vom Kunden in Be­nutzung genommen, wird im Streitfall
   die erfolgreiche Erledigung des Auftrags unterstellt.
5. Objekte, die mit chemischen Mitteln behandelt werden, dürfen
    erst dann von uns freigegeben werden, wenn bestimmte
    Konzentrationswerte unterschrit­ten sind. Dieser Zeitpunkt lässt
    sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Mate­rialien, Witterung
    usw. nicht exakt bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige
    Schadensersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe als
    ursprünglich vor­gesehen ausgeschlossen.
6. Sollte unsere Dienstleistungen mit einem Mangel behaftet sein,
    haben wir das Recht auf Nacherfüllung. Erst nach erfolgloser
    Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
    Weitergehende Ansprüche, insbesondere
    Schadens­ersatzansprüche, können wir nicht anerkennen, es sei
   denn, uns kann vorsätzli­ches oder grob fahrlässiges Verhalten
   nachgewiesen werden oder es liegt die Verletzung des Lebens,
   des Körpers oder der Gesundheit eines Dritten aufgrund einer
   fahrlässigen Pflichtverletzung vor.
7. Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
    kann sich nur einstellen, wenn solche Schädlingsbekämpfungs-
    maßnahmen in regelmäßi­gen Abständen wiederholt werden.
    Hierfür bieten wir einen Wartungsvertrag an.
8. Gelieferte Begasungsmittel und andere Gefahrstoffe sind vom
    Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter
    Beachtung der von uns gegebenen Informationen mit größter
    Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Die Mittel sind für den
    alsbaldigen Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt.



Eigentumsvorbehalt


- Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
  Eigen­tum. Deshalb darf sie vorher nicht weiterveräußert oder
  sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes
  weiterveräußert, so steht uns der Ver­gütungsanspruch gegenüber
  dem Dritten zu.
- Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat
  uns der Kunde sofort mitzuteilen.



Schlussbestimmung


Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt.



Gerichtsstand


Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, soll, soweit die Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, dieser vor dem Amts- oder Landgericht Hamburg geführt werden. (Version 1.12.2009).