Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze gelten in gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.
1. An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen
durch das Zusenden der bestellten Ware oder durch Übersenden
einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
2. Im Internet wird der Vertrag durch das Ausfüllen und das
Versenden des elektronischen Bestellscheins verbindlich. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf unserer
Homepage aufgerufen und ausgedruckt werden.
3. Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge
personenbezogene Daten zu speichern.
4. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige
Erlaubnisse eingeholt werden, gehört dies zu den Aufgaben
des Kunden.
- Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das
Angebot maßgebend. Wir sind bemüht, die in der
Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Leistung exakt
einzuhalten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hinweisen.
Wird der angegebene Zeitpunkt um mehr als vier Wochen
überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu
setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche müssen wir
ausschließen, falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorzuwerfen ist. Der Rücktritt ist dem Kunden nicht
möglich, wenn wir nachweisen, dass die Verzögerung nicht von
uns verschuldet ist. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund höherer
Gewalt, wie Streik, Aussperrung oder infolge behördlicher
Anordnungen, Auflagen usw. an der Einhaltung der Frist
gehindert sind. Die Vertragserfüllung erfolgt, sobald das Hindernis
beseitigt ist.
- Es ist unser Recht, die Verpackung, die Versandart und den
Versandweg nach bestem Ermessen selbst zu bestimmen.
- Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der
Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einer
fruchtlosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Ebenso haben
wir das Recht zur Leistungsverweigerung, falls ein bestellter
Artikel nicht lieferbar ist. Hierüber werden wir unsere Kunden
unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen
zurückerstatten.
- Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit
verbundenen Kosten für vergebliche Vorbereitungsarbeit,
Anlieferung, Lagerung usw. zu verlangen.
- Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden
Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei
vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und
bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten
Lieferzeitpunktes über.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder
Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und
bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen
den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder nur nach
Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu
werden. Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert,
steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der
Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung zu.
- Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der
Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Uns und dem Kunden ist es unbenommen, einen höheren oder
niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle
des pauschalierten Schadens tritt.
1. Für den gewerblichen Kunden sind unsere Preise Nettopreise, zu
denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Für die
übrigen Kunden geben wir Endpreise an.
2. Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung
um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu
vertreten ist, können wir den dann gültigen Preis verlangen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach
Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verlangen
wir bankübliche, mindestens gesetzliche Verzugszinsen. Wir
behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.
1. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und
Vollständigkeit zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr
sind uns Rügen unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen,
ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenommen.
2. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, so werden wir
kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern.
Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht
zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw.
Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines
fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das
Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche können wir nicht
einräumen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
1. Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von
Gefahrstoffen, führen wir mit der größtmöglichen Sorgfalt und
unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und
behördlichen Auflagen aus.
2. Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit ist die umfassende
Information durch den Kunden, insbesondere über
Besonderheiten des zu behandelnden Objekts. Uns steht das
Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrags
abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei
der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die
vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden
kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren
verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
begegnet werden kann. Schadensersatzansprüche sind in
solchen Fällen ausgeschlossen. Die bis zur Beendigung der
Arbeiten entstandenen Kosten sind zu erstatten.
3. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres
Personals unbedingt Folge zu leisten. Andernfalls können wir
die Tätigkeit ablehnen und Schadensersatz statt der Leistung
verlangen.
4. Bei Kontaktmittelbehandlungen (z.B. Schabenbekämpfung u. ä.)
schulden wir das fachmännische Ausbringen des Kontaktmittels
in den dafür vorgesehenen Räumen und in der Dosierung, die der
Intensität des Befalls Rechnung trägt. Wir sind ohne
ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag nicht verpflichtet,
Einrichtungsgegenstände ab- oder umzubauen,
Wandverkleidungen abzunehmen u.ä. Nach der
Kontaktmittelbehandlung lassen wir uns die Erledigung des
Auftrags schriftlich bestätigen. Wird ohne eine Bestätigung das
Objekt vom Kunden in Benutzung genommen, wird im Streitfall
die erfolgreiche Erledigung des Auftrags unterstellt.
5. Objekte, die mit chemischen Mitteln behandelt werden, dürfen
erst dann von uns freigegeben werden, wenn bestimmte
Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt lässt
sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Materialien, Witterung
usw. nicht exakt bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige
Schadensersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe als
ursprünglich vorgesehen ausgeschlossen.
6. Sollte unsere Dienstleistungen mit einem Mangel behaftet sein,
haben wir das Recht auf Nacherfüllung. Erst nach erfolgloser
Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, können wir nicht anerkennen, es sei
denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
nachgewiesen werden oder es liegt die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit eines Dritten aufgrund einer
fahrlässigen Pflichtverletzung vor.
7. Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
kann sich nur einstellen, wenn solche Schädlingsbekämpfungs-
maßnahmen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Hierfür bieten wir einen Wartungsvertrag an.
8. Gelieferte Begasungsmittel und andere Gefahrstoffe sind vom
Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter
Beachtung der von uns gegebenen Informationen mit größter
Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Die Mittel sind für den
alsbaldigen Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt.
- Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Deshalb darf sie vorher nicht weiterveräußert oder
sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes
weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber
dem Dritten zu.
- Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat
uns der Kunde sofort mitzuteilen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt.
Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, soll, soweit die Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, dieser vor dem Amts- oder Landgericht Hamburg geführt werden. (Version 1.12.2009).